Allgemeine Geschäftsbedingungen der inkassodata AG

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der inkassodata erbrachten Dienstleistungen.

2. Eventuelle Korrespondenz oder mündliche Abmachungen mit dem Schuldner sowie Zahlungen des Schuldners, welche bei der Mandantin direkt eingehen, sind inkassodata umgehend zu melden.

3. Direktzahlungen, Warenrücknahmen, Gutschriften und unbegründeter Rückzug gelten als Erfolgsfall und sind erfolgsprovisionspflichtig, auch wenn diese vor Mandatsübergabe erfolgten, jedoch erst nachträglich bekanntgegeben werden.

4. Für die Abrechnung der Dienstleistung von dem Inkassobüro sind die jeweils offizielen geltenden Tarife massgebend, welche Bestandteil des schriftlichen Inkassoauftrages sind.

Forderungsbetrag/Erfolgsprovision:

  • 1.00 – 1‘000.00 = 18%
  • 1‘001.00 – 5‘000.00 = 15%
  • 5‘001.00 – 50‘000.00 = 12%
  • 50‘001 – unbegrenzt = 10%

5. Dem Schuldner werden nebst Aufwandsgebühren seitens der inkassodata AG auch Inkassogebühren als Verzugsschaden gemäss OR Art. 106 in Rechnung gestellt. Diese werden von der Mandantin an inkassodata abgetreten, bei Nichterfolg jedoch nicht ersetzt.

6. Die Überwachung von Verlustscheinen ist kostenlos. Bei erfolgreicher Eintreibung  wird dem Auftraggeber eine Erfolgsprovision i.H. v. 30% des Bruttobetrages verrechnet. Amtliche Kosten, welche bei einem bestehendem Verlustschein entstehen, gehen zu Lasten der inkassodata AG. Alle Inkassovorgänge, die zum provisorischen oder definitiven Verlustschein führen, gehen in das Verlustscheininkasso über. Der Kunde kann seine Mandate jederzeit zurückziehen, hat aber von der inkassodata AG verauslagte Kosten und den vom Schuldner anerkannten Verzugsschaden zu entrichten. Im Verlustscheininkasso auch das Erfolgshonorar auf die gesamte Forderungssumme. Der Kunde trägt alle daraus entstehenden Kosten und Risiken.

7. Die inkassodata AG leitet ohne Einverständnis der Mandantin keine rechtlichen Schritte ein. Die Mandantin muss ihr Einverständnis über das Einleiten rechtlicher Schritte schriftlich oder per Email genehmigen. Auf Wunsch der Mandantin kann die inkassodata AG gegen eine zusätzliche Gebühr von Fr. 60.00 rechtliche Schritte auch direkt einleiten.

8. Die Überwachung von Verlustscheine ist kostenlos. Bei erfolgreicher Pfändung wird der Mandantin eine Erfolgsprovision von 45% berechnet.

9. Die Mandantin ist für die Richtigkeit aller in Auftrag gegebenen Schuldner und Forderungsdaten verantwortlich. inkassodata AG ist dafür nicht haftbar und kann Aufträge ohne Begründung ablehnen.

10. inkassodata AG kann das Forderungsmanagement bei Bedarf an dritte Parteien übertragen. Im Interesse eines umfassenden Kreditinformationssystems können gewonnene Schuldnerdaten in zweckdienlicher Weise Partnern zugänglich gemacht werden.

11. Die inkassodata AG behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen werden der Mandantin schriftlich mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

12. Der Auftraggeber bezieht die Inkasso-Dienstleistung für die von ihm gewünschte Jahresmitgliedschaft gemäss der jeweils aktuell gültigen Preisliste exklusive MwSt. Die kosten für die Mindestlaufzeit von 12 Monaten betragen CHF 317.00 exkl. MwSt. Diese Vereinbarung ist für die gewählte feste Vertragsdauer abgeschlossen. Sie erneuert sich bei Ablauf stillschweigend um ein Jahr, sofern nicht eine Partei drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer die Vereinbarung schriftlich kündigt. Bei einer telefonischen Auftragserteilung kommt der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen bereits innerhalb des jeweiligen Gesprächs zustande, die hierfür notwendige Zustimmung erteilt der Kunde telefonisch. Für die telefonische Auftragserteilung besteht, zur Sicherheit beider Parteien, jeweils ein „Voice File“ abgespeichert bei der inkassodata AG.

13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtswirksame Bestimmung zu vereinbaren, die – wirtschaftlich gesehen – dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (zum Beispiel bei der Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenübermittlung) ist uns wichtig. Deshalb behandeln wir alle personenbezogenen Daten absolut vertraulich und orientieren uns bei deren Verwendung an den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Wir erheben, verarbeiten und übermitteln fallbezogen nachfolgend genannte Daten: Adressen, Kontodaten, Kontaktdaten und Stammdaten. Wir nutzen die von uns erhobenen bzw. die an uns übermittelten personenbezogenen Daten ausschliesslich zur Kommunikation mit unseren Auftraggebern und deren Debitoren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf Verlangen die Löschung der von uns gespeicherten Daten vornehmen, wenn dies mit dem jeweiligen Fall sowie der aktuellen Rechtssprechung vereinbar ist.

Eine Weiterleitung von Daten (Gläubiger/Debitoren an Dritte, wie zum Beispiel: Wirtschaftsauskunftbank) findet nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung statt. Jederzeit gewähren wir Ihnen Auskunft/Einsicht über Ihre bei uns gespeicherten Daten.

15. Gerichtsstand ist der Kanton Zug, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. inkassodata steht das Recht zu, die Mandantin bei einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.02.2016